Wissensdatenbank Hinweisgeberschutz

Artikel in dieser Kategorie:

An wen richtet sich das Hinweisgeberschutzgesetz ?
Welche Verstöße können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden ?
Welche Pflichten legt das Hinweisgeberschutzgesetz öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen auf ?
Nach welcher Rechtsgrundlage darf eine interne Meldestelle die personenbezogenen Daten der Meldenden und der in den Meldungen genannten Personen verarbeiten ?
Nach welcher Rechtsgrundlage darf eine interne Meldestelle besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeiten ?
Welche Voraussetzungen muss eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG erfüllen ?
Braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung, wenn ein externer Dritter mit dem Betrieb der internen Meldestelle beauftragt werden soll ?
Wie sieht es aus, wenn mehrere Beschäftigungsgeber gemeinsam eine interne Meldestelle betreiben ?
Kann eine behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte bzw. ein behördlicher oder betrieblicher Datenschutzbeauftragter interne Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG sein ?
Wie sind Meldungen zu dokumentieren ?
Müssen bzw. dürfen auch anonyme Meldungen verarbeitet werden ?
Wie ist die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen und der in den Meldungen genannten Personen sicherzustellen ?
Müssen die in Hinweisen genannten Personen gemäß Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden ?
Unterfallen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dem Auskunftsanspruch der in ihnen genannten Personen gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO ?
Wie lange müssen bzw. dürfen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz aufbewahrt werden ?
Ist beim Einrichten einer internen Meldestelle eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ?
Welche datenschutzrechtlichen Pflichten bestehen noch im Zusammenhang mit der Einrichtung einer internen Meldestelle ?