Welche Verstöße können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden ?
Eine Liste mit Verstößen, die nach dem HinSchG gemeldet werden können, findet sich in § 2 HinSchG. Beispiele sind Verstöße, die strafbewehrt sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient und Verstöße gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften des EU-, Bundes- und Landesrechts, wie z. B. solche zu Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Produktsicherheit, Datenschutz oder Kartellrecht.