Was versteht man unter einer automatisierten Verarbeitung ?
„Verarbeitung“ von Daten nach DSGVO – „automatisierte Datenverarbeitung“
Eine Definition für die „Verarbeitung“ von Daten findet sich in Art. 4 Nr. 2 DSGVO: Verarbeitung ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehört das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten. Wenn diese Vorgänge mittels automatisierter Verfahren stattfinden spricht man von „automatisierter Verarbeitung“.
Allgemeine Grundsätze des Datenschutzes für datenverarbeitende Unternehmen